Hinweisgebersystem
Am 2. Juli 2023 ist auf Basis eines europäischen Gesetzesrahmens das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Seit Dezember 2023 wirkt es nun vollständig. Nach dem HinSchG muss es dabei für Einzelpersonen möglich sein, in einem entsprechend eingerichteten Hinweisgebersystem sanktionslos und diskret Missstände beziehungsweise Verstöße in Unternehmen zum Beispiel gegen Straf- und Bußgeldvorschriften, Verbrauchervorschriften oder auch Regelungen zum Produkthaftungs- und Datenschutzrecht zu melden. Hinweisgebende Personen dürfen dabei nach dem Gesetz aufgrund ihrer Meldung nicht abgemahnt, gekündigt, versetzt oder in sonstiger Form benachteiligt werden.
Als sogenannte „interne Meldestelle“ des Festspielhaus Baden-Baden im Sinne des HinSchG fungiert der BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V. in Kooperation mit der LegalTegrity GmbH. Wenn Sie eine Meldung im Sinne des HinSchG machen möchten, folgen Sie bitte diesem Link: Whistle Report (whistle-report.com). Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des BDKV.